20-10-2013, 17:51
Hi
Es gibt neues zum Fall.
Das OLG Nürnberg hat die Vollstreckung aus dem Titel des AG gegen Zahlung von Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt.
Begründung: Die eingelegte Beschwerde ist zulässig und erscheint nicht als aussichtslos.
Kann mir jemand sagen, was dieses im Bezug auf das Verfahren am OLG für mich bedeutet. Positiv oder nicht?
Gruss
Gekko
Es gibt neues zum Fall.
Das OLG Nürnberg hat die Vollstreckung aus dem Titel des AG gegen Zahlung von Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt.
Begründung: Die eingelegte Beschwerde ist zulässig und erscheint nicht als aussichtslos.
Kann mir jemand sagen, was dieses im Bezug auf das Verfahren am OLG für mich bedeutet. Positiv oder nicht?
Gruss
Gekko