14-08-2012, 17:19
Hallo frank, willkommen im Forum. Rechtlich wird es sehr schwierig werden, für diese sechs Wochen finanziell entlastet zu werden.
Vom OLG Köln gibt es ein Urteil, dessen Ausgangslage zwar anders ist (Zehnmonatiger Auslandsaufenthalt des fast volljährigen Kindes), aber die Begründungen der Richter treffen auf Deine Situation zu.
Das Urteil wurde hier behandelt:
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=3995
Vom OLG Köln gibt es ein Urteil, dessen Ausgangslage zwar anders ist (Zehnmonatiger Auslandsaufenthalt des fast volljährigen Kindes), aber die Begründungen der Richter treffen auf Deine Situation zu.
Das Urteil wurde hier behandelt:
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