08-08-2012, 19:07
@ibykus
das kind ist erst 1,5, muss neu beantragt werden.
m.m.n. kommt hier eigentlich zur kurzfristigen vollstreckung nur noch eine umgangspflegschaft in frage.
das kind ist erst 1,5, muss neu beantragt werden.
m.m.n. kommt hier eigentlich zur kurzfristigen vollstreckung nur noch eine umgangspflegschaft in frage.