Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Muss das JA nicht das Familiengericht einberufen ?
#45
@Ausstriake:
Was ich zu verlieren habe? Lt. einigen Aussagen kann es sein, dass, wenn ich das ABR beantrage, mein Kind eher in eine Pflegefamilie kommt als zu mir. Das wär schon nicht so opti.
Bzgl. Umgang hab ich nix zu verlieren, aber auf was ich da klagen soll, weiss ich halt noch nicht so genau.


Boah, jetzt hab ich doch son 1696 gefunden. Beim Gesetzestexte lesen ist mir Folgendes durch den Kopf gegangen:
ICh werde nur immer verwirrter, anstatt zu Erkenntnissen zu kommen.
Ich frage mich nach dem Sinn meines Threads und ob und wie mir überhaupt geholfen werden kann.
Leider geht es nicht um mich - das wäre verschmerzbar - sondern um mein Kind.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Muss das JA nicht das Familiengericht einberufen ? - von Lidi - 08-08-2012, 18:14

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste