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Muss das JA nicht das Familiengericht einberufen ?
#44
Aalso,
ich hatte diesen Thread aufgemacht, weil ich die JA-MA gefragt hatte, ob das JA aufgrund des ausgesetzten Umgangs das FG einberuft.
Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass das Aussetzen des Umgangs keine kindeswohlgefährdende Massnahme darstellt nach §8a SGB VIII und die daher nix machen (Es wurde mir übrigens ebenso vom JA bestätigt, dass die KM auf keinerlei Vermittlungsversuche eingeht).
Der von Dir, Iglu, angesprochene Paragraph 1999, ich glaube Du meintest 1666, bezieht sich auch auf Kindeswohlgefährdung.
Ich frag mal jetzt doof:
Liegt durch boykottierten Umgang eine Kindeswohlgefährdung vor?
Wenn ja, habe ich, aber nicht das JA, die Möglichkeit, das FG einzuberufen und eine Umgangserweiterung zu beantragen?
Wenn nein, bringt mir 1666 auch nix, oder?
166 hört sich natürlich für mich als Juristen-Noob gut an, ich werde auf jeden Fall berichten, was mein Anwalt dazu sagt.
Ich bin Iglu schon dankbar für seine bisherigen und hoffentlich zukünftigen Beiträge, aber er möge es nicht falsch verstehen, wenn ich darum bitte, dass mir irgendjemand anders ein paar Worte dazu sagt.
Wenn ich diese Seite richtig verstehe: http://trennungsfaq.com/umgang.html
sind die Dinge, die man Einklagen kann, und, die, die effektiv umgangstechnisch passieren, 2 verschieden paar Schuhe, daher weiss ich nicht, ob mein Anwalt einfach nur realistisch handelt oder Iglu Recht hat.
Vielleicht sollte ich einfach mal informationshalber einen anderen Anwalt zu konsultieren, aber ehrlich gesagt, kann der mir auch einen erzählen und ob und was dann am Ende rauskommt...
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RE: Muss das JA nicht das Familiengericht einberufen ? - von Lidi - 08-08-2012, 18:02

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