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Muss das JA nicht das Familiengericht einberufen ?
#4
Danke für die Antworten.
Ich muss zugeben, dass mein Anwalt mir dazu schon sagte, dass wir uns nun auf das Hauptziel konzentrieren und mindestens auf Aufenthaltbestimmungsrecht klagen und daher irgendwelche Aktionen oder Sanktionen bzgl. Umgangsrecht aussen vor lassen, zumal Sanktionen oder Strafgelder unterm Strich eh nix bringen.
Ich wollte hier halt nur mal wissen, ob das JA nicht vielleicht gezwungen ist, etwas zu unternehmen, wenn so ne Mutter kackendreist einer JA-MA ins Gesicht sagt, Umgang ist nicht mehr. Die Mutter ist beim JA so krass abgegangen, war voll sauer, dass ich da auftauche, obwohl die JA-MA ihr per Mail zugetragen hatte, dass wir alle bzgl. Umgang miteinander sprechen wollten. Sie Mutter schrie dann da rum, ich sei ein perverses Schwein - VOR DEM KLEINEN! - ich sagte dann der JA-MA, dass ich nicht bereit sei, vor dem Kleinen im Flur des JA hier so ne Szene abzuziehen und ging mit den Kleinen eine paar Meter weg.
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RE: Muss das JA nicht das Familiengericht einberufen ? - von Lidi - 31-07-2012, 09:22

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