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Muss das JA nicht das Familiengericht einberufen ?
#3
Ich kann MitGlied nur voll und ganz zustimmen.

Meine Frage an Dich ist:

Warum hast Du nur SO WENIG Umgang? Drei Stunden alle zwei Wochen ist absurd! Es müßten mindestens drei Stunden jeden zweiten Tag sein, sofern Du nicht sowieso eine hälftige Betreuung anstrebst.

Lies Dir UNBEDINGT die Trennungsfaq durch und suche Dir außerdem Hilfe bei einer Väterselbsthilfegruppe (VAFK oder andere), denn der Kampf gegen eine Gebärerin ist alleine kaum zu gewinnen. Zumal das JA Dir keine Unterstützung geben wird, wie Du schon gemerkt hast.

Simon II
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RE: Muss das JA nicht das Familiengericht einberufen ? - von Simon ii - 31-07-2012, 09:14

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