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Umzug von CH nach DE, Scheidung in FR
#14
(18-07-2012, 12:10)MitGlied schrieb: Stell dir vor, man fängt irgendwo neu an zu arbeiten und muss seinem Arbeitgeber erst mal erzählen, dass er das Gehalt auf das Konto einer anderen Person überweisen soll, bzw. auf ein Konto im Ausland.

Zumindest in D wird der in der Überweisung angegebene Name nicht bei der Bank bei der die Zahlung ein geht überprüft. Da kannste in D hinschreiben was du willst. Es geht da echt nur nach iban und bic.

Und warum sollte sich der AG dafür interessieren (dürfen) in welchem EU Land dein Konto ist ? Da fallen doch nichteinmal (andere) Überweisungskosten an als in D.

Die Bic fällt bei Inlandsüberweisungen ab dem 01.02.2014 weg. International ab dem 01.02.2016
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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RE: Umzug von CH nach DE, Scheidung in FR - von Bruno - 20-11-2015, 04:16

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