12-07-2012, 08:11
Umso lauter würde ich die Trommel schlagen, dass jegliche Erhöhung des Unterhalts einzig zu Lasten der Staatskasse über das SGB II geht.
Auch wenn der Sechzentonner sich natürlich stets intensiv um eine Verbesserung seiner Einkünfte bemüht.
Und das darf das Richterlein auch gerne in sein Protokoll schreiben, wenn er glaubt, er würde seinem Brötchengeber mit einem strengen Urteil einen Gefallen tun.
Auch wenn der Sechzentonner sich natürlich stets intensiv um eine Verbesserung seiner Einkünfte bemüht.
Und das darf das Richterlein auch gerne in sein Protokoll schreiben, wenn er glaubt, er würde seinem Brötchengeber mit einem strengen Urteil einen Gefallen tun.