11-07-2012, 00:17
hallo Sixteen Tons,
leistungsfähig und zu Unterhaltszahlungen verpflichtet bist Du Minderjährigen ggü grundsätzlich nur, wenn Du mit Deinem Einkommen
1. über dem unterhaltsrechtlichen Selbstbehalt liegst
oder
2. darunter bleibst, weil Du schuldhaft das deinerseits Erforderliche nicht getan hast, um entsprechendes Einkommen zu erzielen. Denn dann droht eine fiktive Festsetzung und es bauen sich Schulden auf, wenn Du die Unterhaltsforderung nicht bedienst.
Eine Vollzeitbeschäftigung entbindet Dich nicht, dich um eine besser bezahlte Tätigkeit zu bemühen.
Krankheit dagegen könnte schon ein Grund sein, der einer fiktiven Festsetzung entgegensteht.
Psychische Erkrankungen können auch ursächlich sein, dass du nicht in Lage bist, überhaupt Bewerbungen zu schreiben, weil Dich diese Situation überfordert.
Wenn Du wegen Depressionen in ärztlicher Behandlung bist, würde ich es an deiner Stelle darauf anlegen und mir von meinem Arzt bestätigen lassen, dass ich über meine berufliche Tätigkeit hinaus zu Nichts mehr in der Lage bin und dass überdies zu befürchten ist, dass du aufgrund der psychologischen Belastung auch noch den Beruf aufgeben musst ...
Mit anderen Worten:
Entweder Du bist krank und kommst so aus der Nummer raus, oder Du wirst krank gemacht und bleibst bis dahin in der Pflicht.
leistungsfähig und zu Unterhaltszahlungen verpflichtet bist Du Minderjährigen ggü grundsätzlich nur, wenn Du mit Deinem Einkommen
1. über dem unterhaltsrechtlichen Selbstbehalt liegst
oder
2. darunter bleibst, weil Du schuldhaft das deinerseits Erforderliche nicht getan hast, um entsprechendes Einkommen zu erzielen. Denn dann droht eine fiktive Festsetzung und es bauen sich Schulden auf, wenn Du die Unterhaltsforderung nicht bedienst.
Eine Vollzeitbeschäftigung entbindet Dich nicht, dich um eine besser bezahlte Tätigkeit zu bemühen.
Krankheit dagegen könnte schon ein Grund sein, der einer fiktiven Festsetzung entgegensteht.
Psychische Erkrankungen können auch ursächlich sein, dass du nicht in Lage bist, überhaupt Bewerbungen zu schreiben, weil Dich diese Situation überfordert.
Wenn Du wegen Depressionen in ärztlicher Behandlung bist, würde ich es an deiner Stelle darauf anlegen und mir von meinem Arzt bestätigen lassen, dass ich über meine berufliche Tätigkeit hinaus zu Nichts mehr in der Lage bin und dass überdies zu befürchten ist, dass du aufgrund der psychologischen Belastung auch noch den Beruf aufgeben musst ...
Mit anderen Worten:
Entweder Du bist krank und kommst so aus der Nummer raus, oder Du wirst krank gemacht und bleibst bis dahin in der Pflicht.