10-07-2012, 22:50
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-07-2012, 22:51 von Camper1955.)
@Sixteen Tons
Immer ein Urteil fordern. Nur so hast Du die Möglichkeit gegebenenfalls mit einem neuen Anwalt in die nächste Instanz und unter Umständen eine Vorlage für das Bundesverfassungsgericht zu bekommen.
Eine Erhöhung des notwendigen Selbstbehaltes würde ich an Deiner Stelle schon aufgrund meiner hohen Krankheitskosten beantragen.
Das sind insbesondere die Fahrtkosten zu den Ärzten, aber auch die Medikamente, für die Du Zuzahlung zu leisten hast.
Also, egal was Dein Anwalt sagt oder rät. Poche auf ein Urteil.
Mit einem Vergleich ist alles entschieden und Du bleibst auf den Kosten sitzen.
Wenn der Anwalt nicht mitzieht, schmeiss ihn noch während der Verhandlung raus. Ich meine das wirklich ernst.
lg
Camper
Immer ein Urteil fordern. Nur so hast Du die Möglichkeit gegebenenfalls mit einem neuen Anwalt in die nächste Instanz und unter Umständen eine Vorlage für das Bundesverfassungsgericht zu bekommen.
Eine Erhöhung des notwendigen Selbstbehaltes würde ich an Deiner Stelle schon aufgrund meiner hohen Krankheitskosten beantragen.
Das sind insbesondere die Fahrtkosten zu den Ärzten, aber auch die Medikamente, für die Du Zuzahlung zu leisten hast.
Also, egal was Dein Anwalt sagt oder rät. Poche auf ein Urteil.
Mit einem Vergleich ist alles entschieden und Du bleibst auf den Kosten sitzen.
Wenn der Anwalt nicht mitzieht, schmeiss ihn noch während der Verhandlung raus. Ich meine das wirklich ernst.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.