10-07-2012, 22:35
Hallo Zusammen,
meine erste Unterhaltsverhandlung vor dem Amtsgericht steht wohl bald an.
Durch den aktuellen Titel bleibt mir weniger als die Grundsicherung. Seit Mai dieses Jahres bin ich durch die Aufrechnung der Unterhaltspflichten ALGII Aufstocker geworden.
Exe möchte gerne, das ich mir noch einen Nebenjob suche, weil sie ja schon gar nichts mehr abbekommt und der Unterhalt nur für die Kinder ist.
Ich bin 40 Sdt. im Monat vollschichtig berufstätig, inkl. Anfahrzeiten bei 45 Std. Ich renne seit zwei Jahren wegen einer Depressionserkrankung zum Seelenklempner, damit ich meinen Antrieb nicht völlig verliere.
Mein heutiges Gespräch mit meinem Rechtsanwalt fand ich sehr ernüchternd. Die Gegenseite wollte noch ein paar Unterlagen haben, ob ich nicht noch ein paar Goldbarren im Keller hätte oder nebenbei ein paar Millionen z. B. mit Ebay Verhökerei erwirtschafte.
Das ich wegen der Unterhaltshöhe sozialhilferechtlich in den Leistungsbezug gekommen bin, möchte mein Rechtsanwalt nicht an die große Glocke hängen, da ich dann ja "erst recht" leistungsfähig wäre (jedenfalls könne die Gegenseite so argumentieren).
Mein Rechtsbeistand hält es für realistisch, das wir den Titel erfolgreich um ganze 30 Euro monatlich nach unten bringen können. Gut, ich will mich nicht beschweren, das sind auch 360 Euro im Jahr, eine ganze Monatsmiete für einen selbstbehaltgegeißelten Unterhaltspflichtigen und
der Streitwert hält sich auch in Grenzen.
Die weitere Erhöhung des Selbstbehaltes um die Umgangskosten will er allerdings lediglich "zur Diskussion" stellen und im Einigungsverfahren erreichen.
In diesem Fall geht nach meinem Verständnis bei erfolgreicher Einigung ein nicht unerheblicher Teil der "Ersparnis" bis zur nächsten Verhandlung zur Deckung der Einigungsgebühr drauf.
Außerdem gehe ich davon aus, das ich mir die "Segnungen" des SGB II verschließe, wenn ich einen Vergleich eingehe, der mich unter dem Strich gar nicht aus der Bedürftigkeit entlässt. Das wird mir die Sozialbehörde dann sicherlich vorwerfen.
Was wäre in dieser Situation ratsam? Wie soll ich mich bei der Verhandlung verhalten und worauf muß ich mich einstellen? Exe wird jedenfalls nicht einen Cent Boden vom bestehenden Titel weichen wollen.
meine erste Unterhaltsverhandlung vor dem Amtsgericht steht wohl bald an.
Durch den aktuellen Titel bleibt mir weniger als die Grundsicherung. Seit Mai dieses Jahres bin ich durch die Aufrechnung der Unterhaltspflichten ALGII Aufstocker geworden.
Exe möchte gerne, das ich mir noch einen Nebenjob suche, weil sie ja schon gar nichts mehr abbekommt und der Unterhalt nur für die Kinder ist.
Ich bin 40 Sdt. im Monat vollschichtig berufstätig, inkl. Anfahrzeiten bei 45 Std. Ich renne seit zwei Jahren wegen einer Depressionserkrankung zum Seelenklempner, damit ich meinen Antrieb nicht völlig verliere.
Mein heutiges Gespräch mit meinem Rechtsanwalt fand ich sehr ernüchternd. Die Gegenseite wollte noch ein paar Unterlagen haben, ob ich nicht noch ein paar Goldbarren im Keller hätte oder nebenbei ein paar Millionen z. B. mit Ebay Verhökerei erwirtschafte.
Das ich wegen der Unterhaltshöhe sozialhilferechtlich in den Leistungsbezug gekommen bin, möchte mein Rechtsanwalt nicht an die große Glocke hängen, da ich dann ja "erst recht" leistungsfähig wäre (jedenfalls könne die Gegenseite so argumentieren).
Mein Rechtsbeistand hält es für realistisch, das wir den Titel erfolgreich um ganze 30 Euro monatlich nach unten bringen können. Gut, ich will mich nicht beschweren, das sind auch 360 Euro im Jahr, eine ganze Monatsmiete für einen selbstbehaltgegeißelten Unterhaltspflichtigen und
der Streitwert hält sich auch in Grenzen.
Die weitere Erhöhung des Selbstbehaltes um die Umgangskosten will er allerdings lediglich "zur Diskussion" stellen und im Einigungsverfahren erreichen.
In diesem Fall geht nach meinem Verständnis bei erfolgreicher Einigung ein nicht unerheblicher Teil der "Ersparnis" bis zur nächsten Verhandlung zur Deckung der Einigungsgebühr drauf.
Außerdem gehe ich davon aus, das ich mir die "Segnungen" des SGB II verschließe, wenn ich einen Vergleich eingehe, der mich unter dem Strich gar nicht aus der Bedürftigkeit entlässt. Das wird mir die Sozialbehörde dann sicherlich vorwerfen.
Was wäre in dieser Situation ratsam? Wie soll ich mich bei der Verhandlung verhalten und worauf muß ich mich einstellen? Exe wird jedenfalls nicht einen Cent Boden vom bestehenden Titel weichen wollen.