07-01-2017, 19:29
Ach so, es geht nicht um das Verfahren, sondern um den Nachweis der Bedürftigkeit. Ja, das geht vier Jahre lang. Haben sie bei mir auch exzessiv gemacht. Die Aufforderung, wieder mal Einkommen & Co nachzuweisen kamen gegen Ende sogar im Dreimonatsrythmus. Es gibt offenbar keine Grenze für Zahl und Abstand der Auskunftspflichtsvorgänge.