14-11-2013, 17:57
Das Verfahren ist jetzt fast abgeschlossen.
Gegenseite zur heutigen mündlichen Güteverhandlung am Amtsgericht nicht erschienen.
Der Witz: Ich auch nicht, hatte mir erst für morgen einen
Kreuz ins Kalender gemacht.
Aber mein Anwalt hat dann Versäumnisurteil beantragt und
es wurde dann so beschlossen, wie im VKH-Beschluß (siehe oben) zu lesen war.
Auf die Urteilsbegründung bin ich gespannt.
Mein Anwalt meinte, die Begründung wäre kaum verständlich gewesen.
Er war auch etwas enttäuscht, weil die Gegenseite fehlte, so konnte das Thema Überzahlung/Rückforderungsanspruch nicht aufgegriffen werden.
Fakt ist, das ich auch mit neuem Titel dem Jobcenter erhalten
bleibe.
Gegenseite zur heutigen mündlichen Güteverhandlung am Amtsgericht nicht erschienen.
Der Witz: Ich auch nicht, hatte mir erst für morgen einen
Kreuz ins Kalender gemacht.
Aber mein Anwalt hat dann Versäumnisurteil beantragt und
es wurde dann so beschlossen, wie im VKH-Beschluß (siehe oben) zu lesen war.
Auf die Urteilsbegründung bin ich gespannt.
Mein Anwalt meinte, die Begründung wäre kaum verständlich gewesen.
Er war auch etwas enttäuscht, weil die Gegenseite fehlte, so konnte das Thema Überzahlung/Rückforderungsanspruch nicht aufgegriffen werden.
Fakt ist, das ich auch mit neuem Titel dem Jobcenter erhalten
bleibe.