06-11-2013, 23:15
Ex hat durchblicken lassen, das sie ein Versäumnisurteil in
der Unterhaltssache kassieren will, um keine weiteren Kosten zu produzieren.
Sie ist nun beim Jobcenter vorstellig geworden.
Jetzt wird die Sache spannend:
Das Gericht hat ja zu meinem PKH Beschluß gemeint, das
seit zwei Jahren zuviel gezahlt wurde und die Unterhaltshöhe
rückwirkend korrigiert wird. Der PKH-Beschluß ist ja noch nicht
der Beschluß zur Unterhaltshöhe.
Die Frage ist, ob das automatisch einen einklagbaren Rückforderungsanspruch auslöst.
Soweit ich recherchiert habe, ist dies nur dann so, wenn ich
a) gleichzeitig mit Abänderungsklage Berechungsklage erhoben hätte.
b) Den streitigen Betrag auf ein Treuhandkonto des Gerichts gezahlt hätte.
Es ist ja nicht so, das nur das Jobcenter ein Interesse daran hätte.
Auch meinem Insolvenzverwalter käme ein warmer Regen sicherlich gelegen. Das Problem: Ex hat nichts. O-Ton: "Da könnt ihr euch hinten anstellen."
Spannend wird das also insofern, ob dann das Urteil gleichzeitig
eine titulierte Forderung wird. Die Frage ist vor allem also, ob ich mir
insolvenzrechtlich selber ein Bein stelle, wenn ich die (mögliche) Forderung
nicht beitreibe, oder die Möglichkeit schaffe, sie durch den Treuhänder beitreiben zu lassen.
der Unterhaltssache kassieren will, um keine weiteren Kosten zu produzieren.
Sie ist nun beim Jobcenter vorstellig geworden.
Jetzt wird die Sache spannend:
Das Gericht hat ja zu meinem PKH Beschluß gemeint, das
seit zwei Jahren zuviel gezahlt wurde und die Unterhaltshöhe
rückwirkend korrigiert wird. Der PKH-Beschluß ist ja noch nicht
der Beschluß zur Unterhaltshöhe.
Die Frage ist, ob das automatisch einen einklagbaren Rückforderungsanspruch auslöst.
Soweit ich recherchiert habe, ist dies nur dann so, wenn ich
a) gleichzeitig mit Abänderungsklage Berechungsklage erhoben hätte.
b) Den streitigen Betrag auf ein Treuhandkonto des Gerichts gezahlt hätte.
Es ist ja nicht so, das nur das Jobcenter ein Interesse daran hätte.
Auch meinem Insolvenzverwalter käme ein warmer Regen sicherlich gelegen. Das Problem: Ex hat nichts. O-Ton: "Da könnt ihr euch hinten anstellen."
Spannend wird das also insofern, ob dann das Urteil gleichzeitig
eine titulierte Forderung wird. Die Frage ist vor allem also, ob ich mir
insolvenzrechtlich selber ein Bein stelle, wenn ich die (mögliche) Forderung
nicht beitreibe, oder die Möglichkeit schaffe, sie durch den Treuhänder beitreiben zu lassen.