28-03-2013, 01:04
Ich lege mal das Schreiben der Gegenseite (Leistungsfähig wegen
Sozialleistungen an zeitweise Bedarfsgemeinschaft) im Unterhaltsabänderungsverfahren dem Landessozialgericht vor.
Vielleicht beschiessen sich dann ja die Gerichte über meinen Kopf
hinweg.
Sozialleistungen an zeitweise Bedarfsgemeinschaft) im Unterhaltsabänderungsverfahren dem Landessozialgericht vor.
Vielleicht beschiessen sich dann ja die Gerichte über meinen Kopf
hinweg.