09-07-2012, 15:08
Hi @FrozenFire
das klingt extrem, kommt mir aber bekannt vor. Das Problem ist, einer Richterin ihren Vergleich abzusegnen. Damit hast Du praktisch erstmal auf die Einsprache verzichtet und der Justiz signalisiert, dass alles OK ist.
Was in Zukunft passiert, hängt davon ab, wie in dem Abänderungsantrag entschieden wird. Wieso ist der seit 2 Jahren rechtshängig ? Wenn Du willst, kann ich Dir eine Textvorlage für Deinen Anwalt schicken, um eine Verzögerungsrüge einzureichen - das hat bei mir in Sachen Prozessfortschritt Wunder gewirkt.
Was Deine jetzige Beziehung mit weiterem Kind in neuer Partnerschaft angeht, findest Du im FAQ einige Information: http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html#fuerdaserste
Wichtig ist auf jeden Fall, die Gesamtsituation sachlich und klar zu schildern, so dass der/die Richter/in das begreift - ob es hilft, kann man erst hinterher sagen.
Privatinsolvenz ist immer eine gute Grundlage, willkürlichen Schulden auszuweichen. Achte darauf, dass Dein Vermögen und Deine Einkünfte streng von denen Deiner neuen Frau getrennt sind. Am besten sind getrennte Haushalte. Wenn das nicht möglich ist, zumindest getrennte Konten etc. Werdet ihr aber bei Deiner PI sowieso haben. Solange ihr zusammen lebt (Lebensgemeinschaft), kann es passieren, dass das Gericht die Einkünfte Deiner Partnerin zur Deckung Deines Lebensbedarfs einbezieht, um Deine finanzielle Leistungsfähigkeit zu erhöhen.
Im worst case Szenario, wird Dir weiterhin eine nicht existierende Leistungsfähigkeit unterstellt. Dabei ist es egal, wie weit Du mit Deinen Einnahmen unter den Ausgaben bleibst - es laufen jeden Monat Schulden auf. Sobald der eigene Lebensraum, also Essen und Wohnung, nicht mehr finanzierbar sind, muss man sich nach Alternativen umgucken.
Was @Skipper meint, ist hier noch beschrieben. Das löst aber nicht Dein Problem, dass Deine Leistungsfähigkeit zu hoch eingeschätzt wurde. Schlimmstenfalls wird Dir nach Bewilligung im Unterhaltsverfahren erneut eine viel zu hohe Leistungsfähigkeit unterstellt.
das klingt extrem, kommt mir aber bekannt vor. Das Problem ist, einer Richterin ihren Vergleich abzusegnen. Damit hast Du praktisch erstmal auf die Einsprache verzichtet und der Justiz signalisiert, dass alles OK ist.
Was in Zukunft passiert, hängt davon ab, wie in dem Abänderungsantrag entschieden wird. Wieso ist der seit 2 Jahren rechtshängig ? Wenn Du willst, kann ich Dir eine Textvorlage für Deinen Anwalt schicken, um eine Verzögerungsrüge einzureichen - das hat bei mir in Sachen Prozessfortschritt Wunder gewirkt.
Was Deine jetzige Beziehung mit weiterem Kind in neuer Partnerschaft angeht, findest Du im FAQ einige Information: http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html#fuerdaserste
Wichtig ist auf jeden Fall, die Gesamtsituation sachlich und klar zu schildern, so dass der/die Richter/in das begreift - ob es hilft, kann man erst hinterher sagen.
Privatinsolvenz ist immer eine gute Grundlage, willkürlichen Schulden auszuweichen. Achte darauf, dass Dein Vermögen und Deine Einkünfte streng von denen Deiner neuen Frau getrennt sind. Am besten sind getrennte Haushalte. Wenn das nicht möglich ist, zumindest getrennte Konten etc. Werdet ihr aber bei Deiner PI sowieso haben. Solange ihr zusammen lebt (Lebensgemeinschaft), kann es passieren, dass das Gericht die Einkünfte Deiner Partnerin zur Deckung Deines Lebensbedarfs einbezieht, um Deine finanzielle Leistungsfähigkeit zu erhöhen.
Im worst case Szenario, wird Dir weiterhin eine nicht existierende Leistungsfähigkeit unterstellt. Dabei ist es egal, wie weit Du mit Deinen Einnahmen unter den Ausgaben bleibst - es laufen jeden Monat Schulden auf. Sobald der eigene Lebensraum, also Essen und Wohnung, nicht mehr finanzierbar sind, muss man sich nach Alternativen umgucken.
Was @Skipper meint, ist hier noch beschrieben. Das löst aber nicht Dein Problem, dass Deine Leistungsfähigkeit zu hoch eingeschätzt wurde. Schlimmstenfalls wird Dir nach Bewilligung im Unterhaltsverfahren erneut eine viel zu hohe Leistungsfähigkeit unterstellt.
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