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unterhalt
#4
Hallo,

nein, bevor Eure gemeinsame Tochter das 3. LJ nicht vollendet hat, ist Deine Ehefrau nicht verpflichtet, arbeiten zu gehen.

Ich weiß leider nicht, wo man dies nachlesen kann, ist jedoch die Aussage unserer Rechtsanwältin.

Denn die Ex-Freundin meines Mannes möchte auch, das ich wieder Vollzeit arbeiten gehe, obwohl unsere Tochter gerade mal 2,5 Jahre alt ist. Und wenn unsere Tochter 3 Jahre alt ist, brauch ich lt. unserer Anwältin auch nicht VZ arbeiten zu gehen, sondern nur TZ, wenn die Tochter im Kiga ist.

Lt. unserer Anwältin bin ich dazu aber nicht verpflichtet, bevor die Tochter das 3. LJ vollendet hat. Und unsere Tochter geht auch schon seit sie 2 Jahre alt ist, in den Kiga. Spielt aber nach Aussage der Anwältin keine Rolle. Es käme auf den Geburtstag an.


@Zahlaffe: §1570 BGB bezieht sich doch nur auf die geschiedenen Ehegatten, oder?

Hier geht es doch um die aktuelle Ehefrau, und nicht um die EX. Da ist der §1570 BGB doch garnicht maßgebend, oder habe ich da jetzt soooooo einen Denkfehler?


LG, Familienmensch. Heart
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unterhalt - von outlaw pete - 04-07-2012, 17:46
RE: unterhalt - von zahlaffe - 04-07-2012, 19:25
RE: unterhalt - von IPAD - 04-07-2012, 23:08
RE: unterhalt - von familienmensch - 04-07-2012, 23:13
RE: unterhalt - von IPAD - 04-07-2012, 23:30
RE: unterhalt - von beppo - 04-07-2012, 23:35
RE: unterhalt - von blue - 04-07-2012, 23:57
RE: unterhalt - von blue - 04-07-2012, 23:35
RE: unterhalt - von familienmensch - 04-07-2012, 23:41
RE: unterhalt - von IPAD - 05-07-2012, 00:20
RE: unterhalt - von Eifelaner - 05-07-2012, 06:26

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