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RA entlassen?
#4
(19-06-2012, 10:47)Nappo schrieb: VKH kannst Du auch selbst beantragen.
Das ist mir bewusst - für das laufende Verfahren ist ja schon VKH bewilligt worden, muss ich das neu beantragen, wenn ich die RAin rauskicke?
(19-06-2012, 10:47)Nappo schrieb: Werde die Anwältin los so schnell es geht.
Eben das hab ich vor Wink
(19-06-2012, 10:47)Nappo schrieb: Wenn sie eine Rchn. schickt, schreibe ihr nach der 2. Mahnung, dass sie nicht fristgemäß und schnellstmöglichst die Anträge gestellt hat.
Warum sollte sie mir eine Rechnung schicken? Sie bekommt doch VKH, oder kriegt sie dann garnichts, wenn ich sie feuere?
(19-06-2012, 10:47)Nappo schrieb: Umgangsverfahren dürfen nicht lange auf sich warten lassen, sonst bist Du sowieso der Verarschte.
Ja, so ist die Theorie, das ganze zieht sich aber nun schon fast 3 Jahre hin (s.u.)
(19-06-2012, 10:47)Nappo schrieb: Lies unter "väterwiderstand.de" und im "FAQ" durch was zu tun ist und schau die das Urteil des OLG Hamm unter dem Erstgenannten an. Ist gepostet.
Kannst du mir einen Link posten? Ich finde mich auf väterwiderstand nicht zurecht - ist ziemlich unübersichtlich ==> konstruktive Kritik an Ibykus Wink
(19-06-2012, 10:47)Nappo schrieb: Erzähle bißchen mehr von dem Gesamtvorgang, also mehr Details. Ich habe den Eindruck, Du latschst in die gleiche Falle wie ich.
Ok, ich versuchs kurz zu halten:
  • März 2009: Geburt des Sohnes
  • Anfang Juni 2009: plötzliche Trennung mit erster Umgangsverweigerung über 7 Wochen
  • September 2009: erste Verhandlung wegen Umgang - zunächst Regelung, den Kurzen einmal pro Woche auf öffentlichem Spielplatz für ne Stunde zu sehen
  • zwischenzeitlich wieder mit KM zusammengekommen
  • März 2010: Gericht fragt nach, ob Interesse an Hauptsacheverfahren besteht - da die Beziehung wieder lief, darauf verzichet
  • Dezember 2010: endgültige Trennung (diesmal von mir, da sie fremdging), die Beschluss von 2009 war ja noch gültig, KM bestand aber darauf, die Umgänge (entgegen dem Beschluss) in ihrer Wohnung stattfinden zu lassen - dies lehnte ich ab, da ich schon von ihr wegen Stalking, Nötigung usw. angezeigt worden war und ich ihr nicht noch die Möglichkeit bieten wollte, die Missbrauchskeule auszupacken
  • Februar 2011: da im Beschluss von 2009 kein Ordnungsgeld angedroht worden war, stellte ich gleich einen neuen Umgangsantrag per eAO
  • Februar 2011: Verfahren gegen mich wegen angeblichem Stalking - Freispruch
  • April 2011: eAO-Verhandlung - Beschluss einmal wöchentlich Umgang für drei Stunden auf dem Spielplatz, inkl. Ordnungsgeldandrohung
  • in den kommenden Wochen ist der Kurze überraschend häufig krank Angel (was für mich kein Grund ist, den Umgang abzusagen - auch mit Neurodermitis kann man 3 Stunden auf den Spielplatz)
  • Juli 2011: Ordnungsgeldantrag gestellt
  • August 2011: Verhandlung wegen Ordnungsgeld - obwohl die KM nur für etwa die Hälfte der ausgefallenen Umgänge Krankenscheine hat, beschließt der Richter, sie ist nicht für die Umgangsausfälle verantwortlich und bleibt somit von Ordnungsmitteln verschont
  • Widerspruch gegen Ablehnung des Ornungsgeldes beim OLG eingelegt
  • August 2011: erneute Anzeige wegen Stalkings und damit einhergehend Antrag eAO durch die KM, den Umgang komplett entfallen zu lassen
  • September 2011: Verhandlung der eAO der KM, ich lasse mich zu einem Vergleich überreden - wieder 3 Stunden pro Woche; außerdem Verpflichtung zu gemeinsamer Elternberatung und zum Ruhenlassen sämtlicher Gerichtsverfahren
  • September 2011: Rücknahme des Antrags auf Ordnungsgeld beim OLG (ich Ochse)
  • der Umgang klappt genau dreimal (bis November 2011), seitdem keinerlei Umgang
  • Januar 2012: Beratungstermin - nach einer Stunde Abbruch durch die Berater - die Parteien wären so zerstritten, dass Beratung zu nichts führen wird
  • Januar 2012: Antrag auf Einleitung des Hauptsacheverfahrens und Antrag auf nachträgliche Ordungsgeldandrohung für den Vergleich vom September 2011
  • März 2012: Ordnungsgeldandrohung in den Vergleich aufgenommen
  • März 2012: Einstellung des Stalkingverfahrens wegen mangelndem öffentlichen Interesse
  • Anfang April 2012: Verhandlung der Hauptsache; der Richter ist genervt von der umgangsverweigernden KM und sagt, er sähe nur noch zwei Möglichkeiten, den Umgang sicherzustellen: entweder Umgangspfleger oder Sorgerechtsentzug
  • Mitte April 2012: Beschluss im Haupsacheverfahren: familienpsychologischer Gutachter wird bestellt, der überprüfen soll, ob und wie der Umgang zwischen Vater und Sohn dem Kindeswohl entspricht
  • Mitte April: Bitte an die RAin, Ordnungsgeldantrag zu stellen, seit dem warte ich auf den Ordnungsgeldantrag
  • Anfang Juni 2012: Bitte an die RAin, beim Gericht nachzufragen, wann mit dem Gutachter gerechnet werden kann (mittlerweile sind über 9 Wochen seit dem Beschluss vergangen und ich habe noch nichts vom Gutachter gehört) - keine Reaktion durch die RAin
(19-06-2012, 11:03)Petrus schrieb: Für das Verfahren besteht Anwaltszwang.
Wieso Anwaltszwang? Im Umgangsrechtsverfahren am Amtsgericht? Da gibts doch keinen Anwaltszwang, oder irre ich da?
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