19-06-2012, 18:44
Könnte man dann grundsätzlich blockieren, wenn die letzte Auskunft noch keine zwei Jahre her ist ? Wenn das so im BGB steht, sollte dies doch möglich sein ?
Als Selbständiger schwirrt mir noch im Kopf rum, das da auch mal drei Jahre im Gespräch waren, da ja regelmäßig auch drei Jahre als Bewertungszeitraum betrachtet werden.
Als Selbständiger schwirrt mir noch im Kopf rum, das da auch mal drei Jahre im Gespräch waren, da ja regelmäßig auch drei Jahre als Bewertungszeitraum betrachtet werden.