03-06-2012, 21:56
Frau Beistand,
Ihre Drohung habe ich erhalten, mich zu verklagen wenn ich nicht unter Fristsetzung den von ihnen festgesetzten Unterhalt tituliere, den ich ohnehin immer anstandslos bezahlt habe, obwohl ihre Berechnung einseitig zu meinen Ungunsten manipuliert war.
Folge ich ihrem Befehl, muss ich die Unterhaltsurkunde auf eine Laufzeit von einem Monat begrenzen, denn zum 31.7.2012 bin ich arbeitslos, meine Einkommensverhältnisse ändern sich mit diesem Tag grundlegend und eine Neuberechnung wird nötig. Den Nachweis der Befristung meiner Arbeitsstelle auf 31.7.2012 habe ich ihnen beigelegt. Ich stelle Sie hiermit vor die Wahl, einen Titel mit einem Monat Laufzeit anzunehmen oder die Frist ihres Titulierungsbefehls zu verschieben.
gezeichnet
Dr. Ückeberger
Ihre Drohung habe ich erhalten, mich zu verklagen wenn ich nicht unter Fristsetzung den von ihnen festgesetzten Unterhalt tituliere, den ich ohnehin immer anstandslos bezahlt habe, obwohl ihre Berechnung einseitig zu meinen Ungunsten manipuliert war.
Folge ich ihrem Befehl, muss ich die Unterhaltsurkunde auf eine Laufzeit von einem Monat begrenzen, denn zum 31.7.2012 bin ich arbeitslos, meine Einkommensverhältnisse ändern sich mit diesem Tag grundlegend und eine Neuberechnung wird nötig. Den Nachweis der Befristung meiner Arbeitsstelle auf 31.7.2012 habe ich ihnen beigelegt. Ich stelle Sie hiermit vor die Wahl, einen Titel mit einem Monat Laufzeit anzunehmen oder die Frist ihres Titulierungsbefehls zu verschieben.
gezeichnet
Dr. Ückeberger