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wer ist unterhaltsberechtigt, lt. DT und wieviele??
#7
(23-05-2012, 19:24)sorglos schrieb: Es reicht schon, dass jemand "dem Grunde" nach unterhaltsberechtigt/verpflichtet ist, also auch wenn im Ergebnis der Zahlbetrag 0.- ist, wegen ausreichend eigenem Einkommen des U-berechtigten.

Dem muss ich widersprechen!

Es kommt auf die tatsächlichen Verhältnisse an.

Dem Grunde nach unterhaltsberechtigt ist nicht, wer durch die Erzielung eigenen Einkommens nicht bedürftig ist.

Siehe § 1602 Abs 1 BGB
Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten

Hunter110 schrieb:Heiratet man und die Frau arbeitet auch, ist man derer auch unterhaltsverpflichtet, sie also unterhaltsberechtigt

Das gilt hier ebenso.

Wenn die betreuende Mutter und die jetzige Ehefrau ihren Bedarf selbst decken, haben sie keinen Unterhaltsanspruch dem Grunde nach. Zählen also bei der Anzahl der Unterhaltsberechtigten nicht mit.

Es bleibt also bei einem unterhaltsberechtigten Kind. Somit wird in der Regel eine Einkommensstufe höher zugrunde gelegt.

Die DDT ist zwar nur eine Richtlinie jedoch wenden die allermeisten Gerichte diese konsequent an.
Falls sie von den Tabellenbeträgen abweichen wollen müssen sie das auch gesondert begründen. Diese Mühe scheuen aber die allermeisten Richter.

Zitat:wie sie dort steht nach Nettolohn und Alter des Kindes

Nicht der Nettolohn ist entscheidend für die Einstufungen der Tabelle, sondern das unterhaltsrelevante Einkommen.
Zur Ermittlung dieses muss man genau in die Leitlinien des zuständigen OLG schauen. Hier gibt es nämlich einige Unterschiede.
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Nachrichten in diesem Thema
wer ist unterhaltsberechtigt, lt. DT und wieviele?? - von Hunter110 - 23-05-2012, 18:33
RE: wer ist unterhaltsberechtigt, lt. DT und wieviele?? - von Eifelaner - 24-05-2012, 12:51

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