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Einreise nach D mit Unterhaltsschulden bei Todesfall
#25
(20-05-2012, 11:10)Camper1955 schrieb: ... Ich sehe es nur als falsch an, ins Ausland abhauen zu wollen, weil man keinen Unterhalt bezahlen will...

Du siehst es zu eng, imho. Auswanderung bedeutet für einige (nicht alle) auch einen Neustart und deutlich bessere Lebensqualität, die in DE als Harzt4-Mensch kaum möglich sind. Wenn man xyz1955 heißt und keine besondere Qualifikation hat, dann sollte man wirklich im Inland bleiben und als Saboteur seine Arbeit verrichten. Du hast seit Deiner Trennung eine steile Karriere hingelegt, bist anerkannt behindert und hast jede Menge Prozesse (ich hoffe auf Staatskosten) hinter Dir. Das verdient meinen vollen Respekt, obwohl ich zu der Auswanderer-Fraktion gehöre. Ehrlich.

Aber es soll auch hochqualifizierte Mitte-40er Trennungsväter geben, die durch paar Jahre als Harzer in DE ihre qualifikation komplett verlieren, nicht mehr vermittelbar sind und den Rest des Lebens von aktuell 364,- netto leben dürfen. Bei denen greift eh der 170er, weil sie ja nicht so alt und doch qualifiziert sind.
Ich weiß nicht, ob dieser Weg ausnahmslos für alle so erstrebenswert ist Confused
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RE: Einreise nach D mit Unterhaltsschulden bei Todesfall - von MLCer - 20-05-2012, 13:52

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