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Einreise nach D mit Unterhaltsschulden bei Todesfall
#23
Camper, das ist eine Milchmädchenrechnung.

Jeder gutverdienende, hochqualifizierte, der abhaut, erzeugt jedes Jahr bis zu 100'000 Euro Verlust beim Staat, was entgangene Lohnsteuer, MWSt, Mineralölsteuer, Sozialabgaben, etc.. angeht.

Die Richter und die zugehörige Maschinerie, die Du beschäftigst, sind "eh da" und werden vom Staat bezahlt, da machst Du keinen großen Unterschied. Hartz IV und ab und zu mal eine Kur hauen auch nicht so gewaltig rein.

Der Bücker ist noch im Studentenalter, da braucht er sich noch keine Gedanken machen über Krankenversicherung, etc..
Sollte er gegen alle Wahrscheinlichkeit eine ernste, langwierige Erkrankung bekommen, dann kann er immer noch zurück. Das gilt genauso für's Alter.

In anderen Ländern zu leben, ist eine Erfahrung, die ich nicht missen möchte.

Nach D'land zurück in die soziale Hängematte kann man jederzeit. Das ist nun beileibe nichts Tolles und das mag vielleicht Dein Weg sein, den ich respektiere, aber dafür braucht der Bücker beileibe kein Studium.
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Einreise nach D mit Unterhaltsschulden bei Todesfall - von Clint Eastwood - 20-05-2012, 10:23

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