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Einreise nach D mit Unterhaltsschulden bei Todesfall
#5
(19-05-2012, 15:32)Leutnant Dino schrieb: Wie soll ich denn die Antwort formulieren, so dass diese für Dich glaubwürdig ist.

So ist meine Antwort nicht gemeint. Meine Intention ist es herauszufinden, ob es beim Todesfall in der engeren Familie eine "Regelung" gibt. Wie ich schrieb, mag die Frage naiv sein. Mit dem "Ich will wissen" meine ich, dass ich um Rat frage und nicht wie ein Traumtänzer mantraartig wiederhole "es wird schon alles gutgehen".

Der letzte Punkt, den ich für mich abzuklären habe, ist wie ich im Falles des Todes meiner Eltern reagiere und was ich für Möglichkeiten habe. Die anderen Threads, die sich mit der Einreise nach D beschäftigen, habe ich gelesen.

Es hat nicht mit der "Glaubwürdigkeit" Deiner Anworten oder Formulierung der selben zu tun. Es geht nur um meinen Wissensdurst.

Grüße

Der Bücker
Du hälst jemand anderes für deinen Papa und keiner sagt es dir. Frauen lügen nicht ...
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RE: Einreise nach D mit Unterhaltsschulden bei Todesfall - von Bücker der Nation - 19-05-2012, 15:54

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