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Eingeklemmt zwischen Fam.Gericht und Jobcenter
#86
Sieg!

Ist zwar noch kein Beschluss aber ein deutlicher "Hinweis" an die Pappnasen.

Schrieb vom Sozialgericht an das Jobcenter:
"Vor dem Hintergrund des Urteils des BSG (B 4 AS 78/10 R) und dem klaren Wortlaut des §11b Abs.1 Satz 1 Nr. 7 SGB II wird erneut um Stellungnahme gebeten.
Die Annahme, dass ein titulierter Unterhaltsanspruch nur beachtlich sei, wenn er nicht zu einer Zahlungsverpflichtung in einer Höhe führt, die dem Antragsteller nicht den Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern belässt, lässt sich weder der genannten Vorschrift noch dem Urteil entnehmen.
...

Auch nach Durchsicht der Verwaltungsakte ist nicht ersichtlich, dass der titulierte Anspruch in der Fassung des Zwischenvergleichs keine Geltung mehr entfalten sollte. Sollten Ihre Ermittlungen zu einem anderen Ergebnis geführt haben, wird um Vorlage der entsprechenden Unterlagen gebeten.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts Unterhaltszahlungen zwar nur insoweit abgesetzt werden dürfen, als sie auch tatsächlich geleistet werden.
Es dürfte dem Antragsteller vorliegend jedoch aufgrund der Höhe der nicht berücksichtigten Unterhaltszahlungen nicht zugemutet werden, in "Vorleistung zu treten.

Auf richterliche Anordnung...



Das nenne ich mal ein Gericht!!!!

Vor 2 Tagen habe ich meinen Schrieb in den Briefkasten gesteckt.

Da werde ich Stammkunde! Smile


Da muss ich doch gleich mal nachhaken, was denn aus meiner Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Trulla geworden ist.
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RE: Eingeklemmt zwischen Fam.Gericht und Jobcenter - von beppo - 23-10-2012, 19:21

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