Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Eingeklemmt zwischen Fam.Gericht und Jobcenter
#42
(06-06-2012, 14:55)beppo schrieb: Sie versprach mir dann noch, dafür zu sorgen, dass der Haftbefehl erst nach meinem geplanten Urlaub mit den Kindern kommen würde.

Wie nett. So schnell geht das ohnehin nicht. Den muss der Gläubiger beantragen und einen Kostenvorschuss leisten. Es kommt dann darauf an, klarzumachen dass du gewillt bist, die Haft auch wirklich der EV vorzuziehen. Nur 1% tun das und verweigern die EV.

Die Haft ist ein paar Tage lang Show und soll dich dazu bringen, schnell die EV zu unterzeichnen. Spätestens nach zwei Wochen wird es aber für den Gläubiger wirklich teuer und die Einsicht der Gegenseite wird überwiegen, dass du tatsächlich nicht zu knacken bist.

Bei so einem Haftbefehl wird nicht nach dir gefahndet. Entgehen kannst du ihm, wenn du jetzt als Kapitän anheuerst :-) Verschiebung wenn du krank bist. Verhaften muss dich der Gerichtsvollzieher. Kannst du ihm drei Jahre lang entwischen, gilt er nicht mehr. Wenn du dem Gläubiger zu teuer wirst und entlassen wirst, kann dieser Gläubiger dich nicht erneut einbuchten lassen. Ein anderer Gläubiger schon.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Eingeklemmt zwischen Fam.Gericht und Jobcenter - von p__ - 06-06-2012, 19:02

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste