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Eingeklemmt zwischen Fam.Gericht und Jobcenter
#24
Also mir wäre, angesichts der monatelangen Vorenthaltung von gesetzlichen Leistungen, dein Schreiben etwas zu unterwürfig. Man kann durchaus direkt sein, ohne unhöflich zu werden:

Sehr geehrte Trulla,
die nun zumindest teilweise Korrektur des Leistungsbescheids habe ich erhalten. Allerdings ist ihre Berechnung immer noch unrichtig, so dass ich meinen Widerspruch in dieser Hinsicht aufrecht erhalte.

Ich rege an, für die Berechnung das Gesetz anzuwenden. Für Freibeträge ist das Bruttoerwerbseinkommen maßgeblich. Daher beträgt mein Freibetrag, wie bereits von mir geschrieben 160,-€ und nicht wie von Ihnen fälschlich errechnet, 112,€.

Eine Differenzierung der verschiedenen Absetzbeträge vom Einkommen in §11b Abs 1, Nr.1-7 ist dem Gesetzestext nicht zu entnehmen. Soweit Sie das anders sehen, teilen Sie mir bitte die Rechtsgrundlage mit. *)

Ich fordere Sie daher zu einer sofortigen Korrektur des Bescheides und umgehenden Nachzahlung des Fehlbetrages von je 48,-€ für die Monate Februar, März und April 2012, zusammen 144,-€ auf. Ebenso sollte für die folgenden Zeiträume verfahren werden.

Als Termin habe ich mir den ...[XX.XX.XXXX]...vorgemerkt, ab dem ich einstweiligen Rechtschutz suchen werde.

Zur korrekten Berechnung steht Ihnen überdies im Internet unter http://www.freibetragsrechner.sgb2.info/...gsrechner/ ein Freibetragsrechner für Arbeitnehmer des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Verfügung.

Ich bitte Sie, dieses Schreiben Ihrem Vorgesetzten vorzulegen.


Der letzte, kleine Satz ist übrigens oft hilfreich.

Ergänzend evtl. bei *):
Sollten Sie mir die Rechtsgrundlage Ihrer Berechnungsmethode nicht mitteilen, muss ich leider annehmen, dass es sich bei der Ungleichbehandlung von titulierten und nachgewiesenen Unterhaltszahlungen um vorsätzlich falsches und diskriminierendes Verwaltungshandeln handelt, zum Schaden meiner Familie.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Eingeklemmt zwischen Fam.Gericht und Jobcenter - von sorglos - 21-05-2012, 22:23

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