Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Eingeklemmt zwischen Fam.Gericht und Jobcenter
#19
(21-05-2012, 11:18)beppo schrieb: Leider empfinde ich die Formulierung dort nicht als so eindeutig als dass man daraus nicht auch den Standpunkt des Jobcenter ablesen könnte.
Insofern würde ich mich freuen, wenn noch jemand etwas handfesteres dazu hat, z.B. ein "amtliches" Rechenbeispiel, in dem ausdrücklich auch Unterhaltszahlungen vs. Freibeträge vorgerechnet werden, eine explizite amtliche Anweisung, die eben nicht diesen Interpretationsspielraum lässt, einen beispielhaften Bescheid oder vielleicht sogar ein Urteil.

Erstaunlich, wieviel Empathie manche immer wieder für diskriminierende Behörden aufbringen. Angry

Dass die Auffassung der Tante falsch und diskriminierend ist, ergibt sich bereits aus dem Gesetz selbst. KU ist als Absetzbetrag nicht anders zu behandeln als Steuern, Sozial.-Vers., etc.

Siehe:
Zitat:§11 SGB II
(1) Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld oder Geldeswert abzüglich der nach § 11b abzusetzenden Beträge mit Ausnahme der in § 11a genannten Einnahmen.

im früheren §30 (der weggefallen, weil in den §11b integriert) war klarer von Bruttoeinnahmen die Rede.

Im übrigen verstößt die Auffassung deiner Amtstante klar und grob gegen Art 3,Abs 3 GG, nämlich das Gleichbehandlungsgebot: Dein Einkommen würde anders behandelt als das einer AE-Mutter (die nach dieser Berechnungsweise erst den Bedarf der Kids decken müßte, bevor sie Fraibeträge kriegen würde) oder eines kinderlosen Bedürftigen (der keine Unterhaltslast hat und dann widersinnigerweise nach dieser Berechnungsweise einen höheren Freibetrag kriegen würde).
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Eingeklemmt zwischen Fam.Gericht und Jobcenter - von sorglos - 21-05-2012, 15:28

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste