Moin beppo.
Die Freibeträge sind nach dem Bruttoeinkommen zu berechnen, siehe Punkt 6.6.3.2 der Fachlichen Hinweise (FH) der BA.
Danach ergibt sich in Deinem Fall ein Freibetrag von 160€.
400-160=240 € anrechenbares Einkommen.
Von diesem ist DANN im nächsten Step der titulierte KU bereinigend abzuziehen.
Wärst Du mit 225€ pflichtig für ein Kleinkind, dann
240-225=15€ verbleibendes anrechenbares Einkommen.
Da Deine KU-Pflicht weit höher liegt, ist Dein anrechenbares Einkommen 0€.
Dein Leistungsanspruch ist Bedarf minus anr. Einkommen.
In Deinem Fall ist Bedarf-0=Leistung.
Im Ergebnis ist Dein Gesamt-Mittelzufluß=Netto+Leistung.
Aus diesem zahlst Du dann KdU und KU.
Der Unterschied zu einem Kollegen ohne Einkommen ist
- ein Mehr in der Kasse in Höhe des Freibetrages und
- Zahlung von KU ohne Gefährdung des Grundbedarfs Deiner BG
In Deinem Fall könntest Du gefahrlos KU bis zur Höhe Deines Netto-Einkommens zahlen, was uU auch verlangt werden könnte, da der Mindest-KU nicht gedeckt ist. In der Konsequenz bedeutet das, daß Du Dich erst dann vom soz.rechtl. Existenzminimum entfernst, wenn Du den Mindest-KU zahlst, also ein entsprechendes Einkommen generierst. Bis dahin könnte man auf die Idee kommen, in Deine Freibeträge einzugreifen.
(So ausführlich zur besseren allg. Nachvollziehbarkeit)
Die Freibeträge sind nach dem Bruttoeinkommen zu berechnen, siehe Punkt 6.6.3.2 der Fachlichen Hinweise (FH) der BA.
Danach ergibt sich in Deinem Fall ein Freibetrag von 160€.
400-160=240 € anrechenbares Einkommen.
Von diesem ist DANN im nächsten Step der titulierte KU bereinigend abzuziehen.
Wärst Du mit 225€ pflichtig für ein Kleinkind, dann
240-225=15€ verbleibendes anrechenbares Einkommen.
Da Deine KU-Pflicht weit höher liegt, ist Dein anrechenbares Einkommen 0€.
Dein Leistungsanspruch ist Bedarf minus anr. Einkommen.
In Deinem Fall ist Bedarf-0=Leistung.
Im Ergebnis ist Dein Gesamt-Mittelzufluß=Netto+Leistung.
Aus diesem zahlst Du dann KdU und KU.
Der Unterschied zu einem Kollegen ohne Einkommen ist
- ein Mehr in der Kasse in Höhe des Freibetrages und
- Zahlung von KU ohne Gefährdung des Grundbedarfs Deiner BG
In Deinem Fall könntest Du gefahrlos KU bis zur Höhe Deines Netto-Einkommens zahlen, was uU auch verlangt werden könnte, da der Mindest-KU nicht gedeckt ist. In der Konsequenz bedeutet das, daß Du Dich erst dann vom soz.rechtl. Existenzminimum entfernst, wenn Du den Mindest-KU zahlst, also ein entsprechendes Einkommen generierst. Bis dahin könnte man auf die Idee kommen, in Deine Freibeträge einzugreifen.
(So ausführlich zur besseren allg. Nachvollziehbarkeit)