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Eingeklemmt zwischen Fam.Gericht und Jobcenter
#16
Moin beppo.

Die Freibeträge sind nach dem Bruttoeinkommen zu berechnen, siehe Punkt 6.6.3.2 der Fachlichen Hinweise (FH) der BA.
Danach ergibt sich in Deinem Fall ein Freibetrag von 160€.

400-160=240 € anrechenbares Einkommen.
Von diesem ist DANN im nächsten Step der titulierte KU bereinigend abzuziehen.
Wärst Du mit 225€ pflichtig für ein Kleinkind, dann
240-225=15€ verbleibendes anrechenbares Einkommen.

Da Deine KU-Pflicht weit höher liegt, ist Dein anrechenbares Einkommen 0€.
Dein Leistungsanspruch ist Bedarf minus anr. Einkommen.
In Deinem Fall ist Bedarf-0=Leistung.

Im Ergebnis ist Dein Gesamt-Mittelzufluß=Netto+Leistung.
Aus diesem zahlst Du dann KdU und KU.

Der Unterschied zu einem Kollegen ohne Einkommen ist
- ein Mehr in der Kasse in Höhe des Freibetrages und
- Zahlung von KU ohne Gefährdung des Grundbedarfs Deiner BG

In Deinem Fall könntest Du gefahrlos KU bis zur Höhe Deines Netto-Einkommens zahlen, was uU auch verlangt werden könnte, da der Mindest-KU nicht gedeckt ist. In der Konsequenz bedeutet das, daß Du Dich erst dann vom soz.rechtl. Existenzminimum entfernst, wenn Du den Mindest-KU zahlst, also ein entsprechendes Einkommen generierst. Bis dahin könnte man auf die Idee kommen, in Deine Freibeträge einzugreifen.

(So ausführlich zur besseren allg. Nachvollziehbarkeit)
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RE: Eingeklemmt zwischen Fam.Gericht und Jobcenter - von Skipper - 21-05-2012, 09:14

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