11-05-2012, 08:04
Die Ansprüche in Deutschland sind nicht die Frage, die sind eindeutig und klar, darüber steht auch alles in der faq. Aber zunächst einmal muss sie sie selbst über einen eigenen Anwalt geltend machen und nicht ein kostenloser Jugendamtsbeistand. Dann ist die Frage, ob auch beim Betreuungsunterhalt der kurze Dienstweg funktionert, der jetzt beim Kindesunterhalt probiert wurde. Immerhin muss auch da eine Einkommenshöhe Grundlage sein, deren Erfassung im Gegensatz zum KU nicht einfach ganz so einfach fiktiv festgesetzt werden kann.