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Totalverweigerung.... wie vorgehen? Schweiz!
#44
(10-05-2012, 16:59)beppo schrieb: .. und, nach eigenen Angaben, etwa 100 fachem Einkommen eines Facharbeiters erscheint mir auch die erste Variante gangbar.

100-fach wäre gut..bei uns verdient ein Facharbeiter etwa 40 000 Brutto/Jahr inkl. Bonuszahlungen..

Im Grunde hast du recht, aber wenn er KEINE Angaben zu seinem Lohn macht, wird ja anscheinend "sicherheitshalber" von viel zu hohem Lohn UND keinen Abzügen ausgegangen, was sich in kaum zu bewältigenden Unterhaltszahlungen auswirken müsste. Und das, in Kombination, dass die KM ihn sein Kind eh nie sehen lassen wird laut seiner Aussage, gepaart mit der recht hohen Entfernung Schweiz - Deutschland, bin ich mir nicht sicher ob er nicht eher Variante Zwei wählt. Ich könnte es nachvollziehen ehrlich gesagt.
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RE: Totalverweigerung.... wie vorgehen? Schweiz! - von L3NNOX - 10-05-2012, 19:33

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