08-05-2012, 13:57
Dann schau doch mal §183 Abs. 5 an an ;-)
"unberechtigte Annahmeverweigerung" ??? In Deutschland mag es sicherlich ein Gesetz geben, das das regelt, ich sitze hier aber in der Schweiz und da kann mich deutsches Recht in vielen Belangen nicht wirklich kratzen ;-)
P.S. Wie ich schon geschrieben habe, bin ich schon seit einigen Jahren in der Schweiz. Das begründet sich nicht mit Flucht vor Unterhaltszahlungen, sondern vielmehr aus Überzeugung hier besser bezahlt zu werden, weniger Steuern zu bezahlen und eine bessere Lebensqualität zu geniessen.
"unberechtigte Annahmeverweigerung" ??? In Deutschland mag es sicherlich ein Gesetz geben, das das regelt, ich sitze hier aber in der Schweiz und da kann mich deutsches Recht in vielen Belangen nicht wirklich kratzen ;-)
P.S. Wie ich schon geschrieben habe, bin ich schon seit einigen Jahren in der Schweiz. Das begründet sich nicht mit Flucht vor Unterhaltszahlungen, sondern vielmehr aus Überzeugung hier besser bezahlt zu werden, weniger Steuern zu bezahlen und eine bessere Lebensqualität zu geniessen.