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Totalverweigerung.... wie vorgehen? Schweiz!
#12
Also ich gehe da völlig emotoinslos ran uind insofern bin ich weder sauer noch sonstwas. Ich versuche lediglich die Diskussion zielgerichtet zu führen.

Der Link war z.B. sehr hilfreich, da ich einen neuen Ansatzpunkt gefunden habe dem ich nachgehen kann.

Zitat:Warum kann ich nicht aus der inl. Entscheidung/dem inl. Vergleich direkt die
Zwangsvollstreckung in den anderen Vertragsstaaten betreiben?
Derzeit werden inl. Entscheidungen/inl. Vergleiche noch nicht automatisch in einem
anderen Vertragsstaat anerkannt.
Die Gläubigerpartei muss zunächst ein bes. Zwischenverfahren für die Anerkennung
in dem anderen Vertragsstaat (bekannt als „Exequaturverfahren“) beantragen.
Mit anderen Worten:
Die Vollstreckung aus der inl. Entscheidung/dem inl. Vergleich in der Schweiz ist erst
möglich, nachdem ein schweizerisches Gericht erklärt hat, dass die inl.
Entscheidung/der inl. Vergleich in der Schweiz vollstreckbar ist.
Die Vollstreckbarerklärungsverfahren (Exequaturverfahren) verursachen oft
Verzögerungen und zusätzliche Kosten und können sogar in Einzelfällen zu einer
Ablehnung der Anerkennung durch den betroffenen Vertragsstaat führen.
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RE: Totalverweigerung.... wie vorgehen? Schweiz! - von ~user gelöscht~ - 08-05-2012, 11:08

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