Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Totalverweigerung.... wie vorgehen? Schweiz!
#5
1. Ist es zwar absolut nicht in Ordnung von der Freundin, Dich zu hintergehen, und einfach die Pille abzusetzen. Ich weiss, sie behauptet, sie wäre trotz Pille schwanger geworden, aber das glaube ich nicht.
Jedoch muss ich auch sagen, wenn ich trotz angeblicher Pilleneinnahme vorher schon ZWEI Kinder bekommen habe, verlasse ich mich nicht mehr auf die Pille, sondern steige um auf andere Verhütungsmittel.
Bzw. als Mann verhüte ich dann doch selbst mit nem Gummi, oder?

Zumal sie Dich schon bei der Entscheidung mit der Katze so übergangen hat. Ist vielleicht kleinlich, aber wenn ich bei dem Thema "Katze" vereinbare, dass darüber nochmal gesprochen wird, und die Freundin stellt mich dann vor vollendete Tatsachen, dann muss ich als Mann doch damit rechnen, wenn das Thema "Kind" angeschnitten wird, und ich genau so wie bei der Katze vereinbare, dass da nochmals drüber gesprochen wird, dass die Frau mich genauso vor vollendete Tatsachen stellen wird. Ist irgendwo auch blauäugig von Dir gewesen, Deiner Freundin da so zu vertrauen. Sorry, ist nicht bös gemeint.

2. Ist es schon ganz schön doof von Dir zu behaupten, dass Du für keine Anhörung, bzw. Gerichtsverhandlung bzgl. Vaterschaftsfeststellung eingeladen worden bist, schreibst aber zwei Sätze später, dass Du keine eingeschriebene Post aus Deutschland annimmst. Wenn Du die Post nicht annimmst, damit der Einladung zur Anhörung nicht Folge leisten kannst, weil Du ergo von dem Termin nichts wusstest, ist das Dein Problem. Die Augen verschließen und sich dumm stellen nützt wohl nichts.

3. Gibt es in der Schweiz kein Unterhaltsrecht? Sorry, mir stößt es hier ein bisschen bitter auf, dass Du davon sprichst, dass die deutschen Behörden verbotenerweise versuchen, das Unterhaltsrecht in der Schweiz durchzusetzen.
Ich glaube, hättest Du ein Schweizer Mädel [Unterschreitung des Mindestniveaus], müsstest Du auch zahlen, oder etwa nicht?
Wie wäre es denn, wenn ein Schweizer Mädel zu nem Deutschen nach Deutschland gezogen wäre, heimlich die Pille abgesetzt hätte, und nach erfolgreicher Schwangerschaft (selbstverständlich gegen den Willen des Deutschen) wider in die Schweiz zurück wäre. Willst Du mir etwa erzählen, dass die Schweizer Behörden nicht auch versuchen würden, den Kindesvater in die Zahlungspflicht zu nehmen? Das glaube ich nicht. Da müsste der deutsche Papi auch zahlen.
Ich bin kein Freund, bzw. keine Freundin vom deutschen Unterhaltsrecht, aber wenn man z. Zt. noch keine Kinder möchte, und die Freundin möchte aber, dann sollte man(n) auf Nummer sicher gehen, und selbst für die Verhütung sorgen. Vor allen Dingen, wenn vorher schon ein Vertrauensbruch stattgefunden hat, und sie Entscheidungen über Deinen Kopf hinweg und gegen Deinen Willen getroffen hat (Katzenthema).

Ich denke nicht, dass die deutschen Behörden hier irgend etwas "Verbotenes" in der Schweiz durchsetzen wollen. Die Schweizer würden nicht anders reagieren. Denk mal drüber nach.

LG, Familienmensch. Heart
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Totalverweigerung.... wie vorgehen? Schweiz! - von familienmensch - 08-05-2012, 09:56

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Totalverweigerung PaulHunter 12 6.744 23-12-2018, 08:57
Letzter Beitrag: Jochen4

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste