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Totalverweigerung.... wie vorgehen? Schweiz!
#3
(08-05-2012, 09:02)p schrieb: Die werden dich jetzt ohne deine Anwesenheit zu irgendeinem Unterhalt verurteilen...

... und der wird maximal ausfallen, weil die Schweizer bei deutschen Gerichten grundsätzlich als vermögend gelten.

Die Pfändung läuft dann präzise wie ein Schweizer Uhrwerk über das für den Unterhaltspflichtigen zuständige Betreibungsamt.
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RE: Totalverweigerung.... wie vorgehen? Schweiz! - von Nathan - 08-05-2012, 09:19

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