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Deutsches Kind, australischer Vater, wie Unterhalt einklagen
#20
Weil er dumm ist. Als er hormongesteuert war glaubte er mir auch ich koennte innerhalb von 10 Stunden von D nach Australien fliegen.
Wenn er denkt er koennte dadurch mich ins Bett noch ein paarmal bekommen wuerde er sowas unterschreiben solange nichts von Geld dabei steht so wie ich ihn kenne. Solange er denkt niemand kann ihm was anhaben und er bekommt dafuer was macht er das eventuell.

Aber die Frage war, aendert das was? Ich meine positive?

Ich hatte dort mit saemtlichen Agenturen Kontakt vor und nach Geburt. Vor Geburt riet mir jeder zur Abtreibung, lustigerweise riet mir sogar die Polizeibehoerde ich solle abtreiben, spaeter als ich nochmal hin musste meine ein anderer Polizist ich solle doch das Land verlassen und meinem Kind den gefallen tun und ihn blos nicht als Vater angeben. Das gibt einem eben zu denken.
Die Legal Aid konnten mir vorher nicht viele dazu sagen da Kind noch nicht geboren und mittlerweile bin ich ja nichtmehr dort, da rede die ungerne mit mir, es heisst nur wenn ich im Land waere und zur Eintreibung sei Australien nicht zustaendig sondern das Land wo das Kind ist. Wie gesagt, aber in D war ich beim Jugendamt und 2 Anwaelten, die bekommen ihr Geld auch ohne Erfolg, da wurde nicht viel gemacht, es hiess nur der Aufwand sei zu gross und warscheinlich kaeme man sowieso nicht gross weiter, nur dass er eben dann Rechte bekaeme, welche er eben dazu nutzen koennte der Kleinen was zu tun.
Daher wieviele Anwaelte soll ich noch fuer Beratung bezahlen bis ich einen finde wo mir dann vormacht ich haette gute Chancen nur dass er fuer noch mehr abkassieren kann und dann nichts passiert?
Ich habe sowieso kaum noch Geld.

Wie ist das, wenn ich neu heiraten wuerde in Amerika, muesste er rein rechtlich doch trotzdem Unterhalt bezahlen, nur nicht mehr fuer mich sondern nur noch fuer das Kind. Richtig oder falsch? Weil wenn ich dann offiziell in den USA leben wuerde, dort gibt es Anwaelte auf Provision.


Zitat:Auch wenn die Vaterschaft des Unterhaltsverpflichteten (noch) nicht feststeht, kannder Kindesunterhaltsanspruch in Australien bestimmt und vollstreckt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Vaterschaft vermutet werden kann. Die Vermutung kann nach Section 29 (2) Child Support Assessment Act 1989 auf verschiedenen Tatbeständen beruhen, so zB, dass die Eltern zwar nie miteinander verheiratet waren, aber zusammengelebt haben und das Kind binnen 20 bis 44 Wochen nach dem Ende des Zusammenlebens geboren ist. Die bloße Behauptung der Vaterschaft genügt dagegen nicht.

http://www.csa.gov.au
http://www.ag.gov.au

ha zombo, wie geht das? das ist ja wie musik fuer meine ohren.
er war zur geburt mit mir in d, dort war er anonym zwar, aber er war mit mir im krankenhaus fuer 4 tage vollzeit, danach war er mit mir in meiner wohnung in d, wobei er einmal gewalttaetig wurde wo gerade die hebamme kam, so dass sie das mitbekam und auch dass er der vater ist, da er ihr das natuerlich sagte (er ist naiv, zu dem zeitpunkt wollte ich noch schuetzen dass keiner was von ihm will finanziell und sagte wenn er das nicht will, die familienhebamme wird vom jugendamt bezahlt, dann bleib weg oder sag nichts, aber aus reinem ego raus trat er die tuere ein und sagte ihr natuerlich auch dass es sein kind ist. sie rief daraufhin natuerlich das jungendamt an, wobei bis die kamen waren wir schon wieer weg. so dumm echt.)

und in australien hatte er es ja vor der polizei auch zugegeben und ueberhaupt sieht man das dem kind auch an.

wie geht das nun, geld eintreiben ohne anerkennung oder vor anerkennung?
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RE: Deutsches Kind, australischer Vater, wie Unterhalt einklagen - von sissidieerste - 07-05-2012, 23:12

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