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Mehrbedarf des Kindes bei Wechselmodell
#2
Die Zahlung von Unterhalt beim Wechselmodell ist eine Minderheitenmeinung eines OLGs und wäre komplett in Frage zu stellen.

Den Mehrbedarf (die Schulwegkosten und Kinderzimmer sind allerdings kein Mehrbedarf) kann und sollte man entsprechend der elterliche Einkommensverhältnisse quoteln.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Mehrbedarf des Kindes bei Wechselmodell - von p__ - 29-04-2012, 14:29
RE: Mehrbedarf des Kindes bei Wechselmodell - von micha - 08-05-2012, 16:23

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