Schön das sich durch die Überwachung vom Justizministerium Österreichs auch hier feministische [Unterschreitung des Mindestniveaus] heute angemeldet haben und KLUGSCHEIßEN, herzlich willkommen " Theo ".
Wie kommen sie eigentlich zu der unwahren Behauptung das Gegenansprüche oder Gegenleistungen im österr. Zivilrecht nicht gegengerechnet werden dürfen?
Sorry, aber sie haben wenig Ahnung vom österr. Zivilrecht. Gegenansprüche die bei der Trennung enstanden sind können ebenso gegen gerechnet werden,wie außerordentliche Leistungen Geschenke (Schreibtisch des Kindes) welche in Form eines Naturalunterhaltes erbracht worden sind, dazu gibt es viele OGH Entscheidungen.
Hoffentlich schreiben nicht alle Leute so wie sie liebe Fr. Herta*** so einen Blödsinn !
PS: Anstatt über eine menschenwürdige Lösung nachzudenken, posten Sie nur gehässig !
schöne Grüße an ihre Chefin, zum Glück gibt es ja auch ein paar Leute mit Hausverstand im Justizbereich.
mfg.
ein "entsorgter" Vater
Wie kommen sie eigentlich zu der unwahren Behauptung das Gegenansprüche oder Gegenleistungen im österr. Zivilrecht nicht gegengerechnet werden dürfen?
Sorry, aber sie haben wenig Ahnung vom österr. Zivilrecht. Gegenansprüche die bei der Trennung enstanden sind können ebenso gegen gerechnet werden,wie außerordentliche Leistungen Geschenke (Schreibtisch des Kindes) welche in Form eines Naturalunterhaltes erbracht worden sind, dazu gibt es viele OGH Entscheidungen.
Hoffentlich schreiben nicht alle Leute so wie sie liebe Fr. Herta*** so einen Blödsinn !
PS: Anstatt über eine menschenwürdige Lösung nachzudenken, posten Sie nur gehässig !
schöne Grüße an ihre Chefin, zum Glück gibt es ja auch ein paar Leute mit Hausverstand im Justizbereich.
mfg.
ein "entsorgter" Vater