08-12-2012, 19:20
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08-12-2012, 21:30 von Das Nerdliche Orakel.)
(08-12-2012, 00:20)Jessy schrieb: Und die im Zweifelsfall anzutretenden 30 Tage Beugungshaft braucht vielleicht auch nicht jeder in seinem Lebenslauf.Es geht nicht um 30 Tage, sondern um sechs Monate, und das gegen jemanden, der sich nichts hat zu schulden kommen lassen.
Hier ist der genaue Wortlaut eines der Schreiben an meinen Freund:
Zitat:In der Zwangsvollstreckungssache ... gegen Sie hat das Amtsgericht H A F T B E F E H L zur Vollstreckung einerbis zu 6-monatigen Beugehaft gegen Sie erlassenEs gab mehrere von diesem Briefen mit mehreren "letztmalige" Gelegenheiten. Die Drohung mit Verhaftung auch nachts und an Feiertagen kam vor knapp einem Jahr, zu Weihnachen. Dort war auch genau benannt, um welchen Knast es geht, und wie die Verschleppung vonstatten gehen könnte.
Ich gebe Ihnen hiermit letztmalig Gelegenheit freiwillig
am ...
im Amtsgericht ...
zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zu erscheinen.
...
Falls Sie zum Termin nicht erscheinen, bin ich gehalten, Sie überraschend zu verhaften und in die Justizvollzugsanstalt einzuliefern. Ihre Verhaftung kann auch mit polizeilicher Unterstützung erfolgen.
So läuft das in einem Rechtsstaat.
(07-12-2012, 20:53)blue schrieb: Es wäre also besser zum Henker hinzugehen, als dass er bei mir vorbeikommt?Gruß an Kafka!