23-04-2012, 18:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-04-2012, 18:47 von Camper1955.)
(23-04-2012, 18:27)DUS schrieb: Soll ich jetzt beim Verfahren darauf bestehen, dass der sein Urteil schreiben soll - weil der Richter ist sowas von blöd und macht sicher viele Fehler
Natürlich bestehst Du auf ein Urteil.
Dann nix wie ab zum OLG. Bestätigt das OLG die Entscheidung, dann nichts wie ab zum BVerfG damit.
Schau Dir diese
http://www.bundesverfassungsgericht.de/e...sunterhalt
Entscheidung des BVerfG mal an.
Von der Ablehnung der Prozesskostenhilfe, über die Entscheidung der ersten Instanz und dann die Ablehnung der Prozesskostenhilfe durch das OLG, bis zur Entscheidung des BVerfG ist kein Jahr vergangen.
In einer anderen Entscheidung, auch wegen Ablehnung der Prozesskostenhilfe vergingen gerade mal 18 Monate von der Ablehnung bis zur Entscheidung durch das BVerfG.
das geht also ganz schnell, wenn man die Wartezeiten beim BVerfG sonst nimmt.
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.