22-03-2012, 16:23
Irgendwann, wird sich das Blatt wenden. Je mehr Väter sich zu worte melden. Dann richtet die Justiz auch zum Wohle unserer Kinder.
Eind Mutter hatte bis zum BGH geklagt, weil sie der Kindesmisshandlung schuldig gesprochen war. Das BGH hat die Haftstrafe bestätigt.
Da müssen wir auch hin. Ich habe meine Ex nach § 225 StGB angezeigt.
Heinz Hövelmann
Eind Mutter hatte bis zum BGH geklagt, weil sie der Kindesmisshandlung schuldig gesprochen war. Das BGH hat die Haftstrafe bestätigt.
Da müssen wir auch hin. Ich habe meine Ex nach § 225 StGB angezeigt.
Heinz Hövelmann