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Umgangs und Sorgerecht für Papa
#18
(22-03-2012, 12:43)Ibykus schrieb: Aus meiner Sicht ist ein Zweites ebenso wichtig: die Mutter, die alle Vernunft, Gesetze und gerichtlichen Beschlüsse mißachtet, darf nicht Sieger in solchen Verfahren bleiben.
Schöne und durchaus richtige Theorie, die jedoch nichts mit der Realität des deutschen Familienrechts zu tun hat.
Es ist doch (auch) in diesem Fall ganz einfach: das Gericht entscheidet "zum Wohl des Kindes", wenn sich das (schon 13-jährige!) Kind derart gegen Umgangskontakte wehrt, können diese ja schließlich nicht zum Wohle des Kindes sein. Und da im Zweifel immer das Kindeswohl Vorrang vor dem GG hat, dürfte das weitere Umgangs-Verfahren voraussichtlich erfolglos sein. (vom gSR-Verfahren ganz zu schweigen)
Was Heinz Hövelmann jedoch nicht davon abhalten sollte, allerdings müsste er schnellstens seine Strategie ändern.

@ Heinz Hövelmann
Hoffentlich hast Du noch genug Realitätsbewusstsein, um zu erkennen, dass es sich bei diesem Verfahren nur noch um eine Grundsatzfrage handeln kann.
Selbst wenn ein Richter nun überraschend Umgang beschliessen sollte, wird sich an der ablehnenden Haltung Deines Sohnes nichts ändern.


"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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RE: Umgangs und Sorgerecht für Papa - von IPAD - 21-03-2012, 16:16
RE: Umgangs und Sorgerecht für Papa - von IPAD - 21-03-2012, 18:15
RE: Umgangs und Sorgerecht für Papa - von Ibykus - 22-03-2012, 12:43
RE: Umgangs und Sorgerecht für Papa - von Pistachio 00 - 22-03-2012, 13:16
RE: Umgangs und Sorgerecht für Papa - von p__ - 22-03-2012, 11:20
RE: Umgangs und Sorgerecht für Papa - von Ibykus - 29-05-2012, 16:43

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