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Nebenjob beim Unterhaltspflichtigen überobligatorisch?
#30
Das stimmt, hatte Glück!

Ich denke das unterstreicht meine Theorie, dass die Feministinnen mit teilweise großer Inkompetenz ausgestattet sind.

habe auch durchbekommen, dass 4% meines Bruttolohnes als Altersvorsorge angerechnet werden, obwohl ich weder Riester
noch eine LV bediene!
Habe argumentiert, dass meine Altersvorsorge mein Bier ist, ist welcher Anlagenform auch immer.
Auch wenn ich mir das Geld unters Kopfkissen lege, hätte es nicht zu interessieren...

Es geht das Amt überhaupt nichts an, wie ich meine Altersvorsorge betreibe.
Was soll ich sagen, es wurde anerkannt :-)

Gerne gebe ich Formulierungshilfen für andere Geschädigte.

Gruß
masku
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RE: Nebenjob beim Unterhaltspflichtigen überobligatorisch? - von masku - 21-03-2012, 21:19

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