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Nebenjob beim Unterhaltspflichtigen überobligatorisch?
#17
(19-03-2012, 12:24)masku schrieb: Hallo p,

ja, ich arbeite Vollzeit. Von Montag bis Freitag.
Soll ich den Vorschlag von Camper1955 nutzen?

Was schlägst Du vor, was ich denen schreiben kann/soll?

Das Sozialrecht ist in der Regel die unterste Schwelle der Inanspruchnahme.

Das muss man den Ämtern, Behörden und Richtern nur mal verklickern.

Und sozialrechtlich arbeitest Du bereits mit 6 Stunden Vollzeit. Egal ob Du gesund oder behindert/schwerbehindert bist.

lg

Robert

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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Nachrichten in diesem Thema
RE: Nebenjob beim Unterhaltspflichtigen überobligatorisch? - von Camper1955 - 19-03-2012, 12:33

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