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Nebenjob beim Unterhaltspflichtigen überobligatorisch?
#4
@masku
Ich würde ihn nicht einmal anrechnen lassen, wenn ich Mindestunterhalt nicht bezahlen könnte.

Ich würde auch beim Hauptarbeitgeber vermehrt "gelbe Urlaubscheine" abgeben und meine Krankheitskosten Einkommensmindernd geltend machen.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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Nachrichten in diesem Thema
RE: Nebenjob beim Unterhaltspflichtigen überobligatorisch? - von Camper1955 - 01-03-2012, 12:13

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