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Erwerbsobliegenheit für geflüchtete KM
#7
(21-02-2012, 10:38)Anti-JA schrieb: Die KM kriegt einen Haftbefehl ...

Dazu muss aber erst einmal jemand Anzeige erstatten.

Und ein Haftbefehl wird es auch nicht gleich werden, sofern sie eine Wohnadresse vorweisen kann, wenn es "nur" um (vorgebliche) Unterhaltspflichtverletzung geht.

Sie kriegt vielleicht einen Strafbefehl. Dagegen kann sie sich auf dem Rechtsweg wehren.

Und von der Anzeigenerstattung bis zu einem rechtskräftigen Urteil fließt noch viel Wasser die Elbe, die Donau, oder dern Rhein runter.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: Erwerbsobliegenheit für geflüchtete KM - von Camper1955 - 21-02-2012, 11:34

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