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Erwerbsobliegenheit für geflüchtete KM
#4
Ich verstehs immer noch nicht, wo die Frage ist. Das Einkommen der Unterhaltspflichtigen wird festgestellt, ob nun real oder fiktiv. Dann legt jemand (Richter, Beistand...) den Finger auf die Düsseldorfer Tabelle in die Gruppe, wo dieses Einkommen drinsteht. Dann fährt er nach rechts bis zur Altersgruppe des betreffenden Kindes. Da steht eine Zahl. Das ist der fällige Unterhalt in Euro. Pro Monat. Minus halbes Kindergeld.

Wenn die Pflichtige weniger zahlt, kriegst du für den Moment weniger. Zahlt sie sogar weniger als der Unterhaltsvorschuss, füllt der Unterhaltsvorschuss bis zum Unterhaltsvorschusssatz auf. Zahlt sie gar nichts, kriegst du also den vollen Unterhaltsvorschuss.

Der Fehlbetrag bis zu einem titulierten Unterhaltsbetrag läuft als Schulden auf. Schulden an den Berechtigten und Schulden an den Unterhaltsvorschussträger - in Höhe der Gelder, die in Form von UVS ausbezahlt wurden. Eigentlich absolut trivial?

Wie kommst du auf einen "hälftigen Kindesunterhalt laut Unterhaltsvorschuss"? Der Unterhaltsvorschuss ist nicht die Hälfte des Kindesunterhalts, sondern der niedrigste Kindesunterhaltssatz minus volles Kindergeld.

http://lmgtfy.com/?q=Unterhaltsvorschuss
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RE: Erwerbsobliegenheit für geflüchtete KM - von p__ - 21-02-2012, 10:49

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