22-02-2012, 11:12
Hallo EB,
in der Scheidungsfolgeverinbarung ist die Rede von einem befristeten "monatlichen Ehegattenunterhalt von 400,00 €, unabhängig davon, ob dieser als Trennungs- oder als nachehelicher Unterhalt geschuldet wird." ... Die Zahlungen erfolgen "unabhängig von den beiderseitigen Einkommen" für den festgelegten Zeitraum..
Gruß Lanil
in der Scheidungsfolgeverinbarung ist die Rede von einem befristeten "monatlichen Ehegattenunterhalt von 400,00 €, unabhängig davon, ob dieser als Trennungs- oder als nachehelicher Unterhalt geschuldet wird." ... Die Zahlungen erfolgen "unabhängig von den beiderseitigen Einkommen" für den festgelegten Zeitraum..
Gruß Lanil