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Entscheidungsfindung Unterhaltsfalle
#10
(15-02-2012, 00:35)wackelpudding schrieb: Ich halte es da für nachvollziehbar, wenn Du einen Spezialisten beauftragen willst, denn schon aufgrund des "Sperrjahres" wären ja zusätzliche langandauernde Belastungen von gesundheitlicher Relevanz zu erwarten.

Das halte ich für ein Gerücht. Eine Insolvenz hat kaum persönliche Rechtsfolgen und ein Sperrjahr gibt es auch nicht. Eine Bilanz ist ebenso nicht notwendig, jedoch sollte die Buchhaltung in Ordnung sein, damit der vom Insolvenzgericht beauftragte Insolvenzanwalt seine Arbeit ordentlich erledigen und sein Gutachten erstellen kann. Ich möchte jetzt noch nicht näher darauf eingehen, da es soweit nicht ist.

Meinungen und Ratschläge sind sehr wichtig, jedoch sollte klar erkennbar sein, ob es sich um eine Meinung handelt oder ob es ein fundierter Ratschlag ist.

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Entscheidungsfindung Unterhaltsfalle - von IPAD - 14-02-2012, 20:52
RE: Entscheidungsfindung Unterhaltsfalle - von Leutnant Dino - 15-02-2012, 09:54
Wie entscheiden Richter wirklich ? - von IPAD - 23-03-2012, 10:29

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